Für meine Arbeit wird das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) herangezogen. Alle Rezepte werden als Privatrezept gestellt. Das Honorar wird im Anschluss an die Behandlung in Bar bezahlt oder überwiesen.
Das Honorar für die naturheilkundlichen Therapien wird in der Regel von den privaten Krankenkassen / Zusatzversicherungen getragen (sofern die Heilpraktikerbehandlung in Ihrem Tarif beinhaltet ist) übernommen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.
Das bedeutet, dass nicht immer die Gesamtkosten übernommen werden. Unabhängig von der Zahlung der Versicherung, muss der Patient/die Patientin die gesamten Kosten begleichen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung.
Die Beihilfe übernimmt häufig einen Anteil der Kosten. Hier gibt es Unterschiede, Leistungsbegrenzungen und -einschränkungen, über die sich der Betroffene bei seiner Beihilfestelle informieren sollte.
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) haben keinen Erstattungsanspruch auf die Kosten in einer Heilpraktikerpraxis und müssen die Kosten leider selbst tragen. Hier lohnt sich aufgrund der verhältnismäßig niedrigen Kosten eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker. Achten Sie bitte auf die Wartezeit - die Zeit (meistens drei Monate), in der die Versicherung noch keine Leistung übernimmt.
| Für Erwachsene | Für Kinder | |
| Erstanamnese: (90 Minuten) | 120€ | 80€ |
| Folgetermine: (60-90 Minuten) | 65-85€ | 50€ |
| Termine bis 2 Stunden | 120€ | - |
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Termine die nicht spätestens 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden.
